Vertragsmodelle

 

Vollamortisation-Teilamortisation-Mietkauf-Leasing

Individuelle Lösungen für jeden Anspruch und jedes Budget

So unterschiedlich die Kunden und so speziell die Aufgabenstellungen in jedem einzelnen Fall sind, so individuell und maßgeschneidert sind auch unsere Lösungen. Wir bieten eine ganzheitliche Lösungsfindung für alle Anschaffungen jenseits der klassischen Kaufabwicklung.

 

 

Vollamortisationsvertrag
Durch die im Rahmen dieses Vertrages durch den Leasingnehmer geleisteten monatlichen Leasingzahlungen werden die Investitionskosten des Leasinggebers fast komplett amortisiert. Als Möglichkeit für den Leasingnehmer kommt eine Verlängerungs- oder Kaufoption in Betracht.

Teilamortisationsvertrag
Dies ist die Bezeichnung für einen Leasingvertrag, mit dessen Zahlungen nur ein Teil der Anschaffungskosten gedeckt wird. Der verbleibende kalkulatorische Restwert kann nicht auf die Leasingzahlungen des Leasingnehmers aufgeschlagen werden. Im Gegensatz zu einem Vollamortisationsvertrag sind die monatlichen Leasingraten bei einem Teilamortisationsvertrag günstiger, was als Vorteil angesehen werden kann. Als nachteilig sehen Investoren oftmals den recht hohen Restwert bei Ende der Vertragslaufzeit an.

Mietkauf
Eine spezielle Form der Fremdfinanzierung, die unter dem wirtschaftlichen Aspekt einem Ratenkauf gleicht. Wie auch beim Ratenkauf ist beim Mietkauf der Käufer der wirtschaftliche Eigentümer. Bis zur vollständigen Bezahlung des Objekts verbleiben die Eigentumsrechte beim Leasinggeber. Der Käufer erlangt nach Bezahlung der letzten Rate auch das juristische Eigentum. In steuerlicher Hinsicht gibt es hier einige Unterschiede zum üblichen Leasinggeschäft, denn nicht nur die Abschreibung, sondern auch der Zinsaufwand können als betriebliche Ausgaben geltend gemacht werden. Fernen können Verpflichtungen auf dem Mietkauf als Dauerschuld bezeichnet werden. Dies führt zu einer weiteren Gewerbesteuerbelastung, da in diesem Falle 50% der Zinsen auf den Gewerbeertrag aufzuschlagen sind. Die Laufzeit beim Mietkauf kann die gesamte Nutzungsdauer ausmachen, also bis zu 100%. Die Mehrwertsteuer auf den Gesamtpreis ist zu Vertragsbeginn zu entrichten.