Kommunal-Leasing

 

 

Kommunal-Leasing

Konsolidierung durch Leasing

Immer mehr Städte, Gemeinden und Kommunen greifen aufgrund immer knapper werdender Etats auf die bessere Kaufalternative Leasing zurück, um Investitionen kostensparend realisieren zu können. Die Öffentliche Hand hat erkannt, dass die Leasingfinanzierung den Verschuldungsgrad der Kommunen nicht beeinträchtigt, da sowohl das zivilrechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum an dem jeweiligen Wirtschaftsgut dem Leasinggeber zuzuordnen ist. Dies hat zur Folge, dass die Investitionen und die zur Finanzierung aufzunehmenden Fremdmittel auch bei der Leasinggesellschaft bilanziert werden. Somit werden kommunale Investitionen nicht durch kommunal- und verfassungsrechtliche Verschuldungsgrenzen behindert. Die monatlichen Leasingraten gehen als Kosten der laufenden Verwaltung in den Haushalt ein. Die Kosten der Investition sind überschaubar, transparent und leicht kalkulierbar.

 

Der große Vorteil des Kommunal-Leasings ist, dass Sachinvestitionen, die zur Erfüllung der öffentlichen Dienstleistungsfunktion notwendig sind sofort realisiert werden können, und nicht aufgrund von fehlenden Budgets verschoben oder gar verworfen werden müssen.

 

Als Leasingobjekte kommen hierbei so gut wie alle mobilen Investitionsgüter in Frage, wie z. B.: IT/EDV/Telekom-munikationsanlagen, Nutzfahrzeuge, Bürotechnik, Maschinen, Medizintechnik, etc.
 
 

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